Erklärung zur Barrierefreiheit für das Projekt Sicher in meiner Region – Regio Protect UVT

(Stand: 23.08.2021)

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite (www.sicher-in-meiner-region.de). Diese Erklärung sowie die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basieren auf einer am 23.08.2021 vorgenommenen Selbstbewertung.

Diese Webseite ist mit der BITV teilweise vereinbar. Die Webseite sicher-in-meiner-region.de wird fortlaufend nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bietet hier weiterführende Informationen für Menschen mit (Mobilitäts-) Einschränkungen an.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführte Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen zu Sicher in meiner Region in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Dokumente werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt. Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Barrierefreie Formulare (z. B. Bearbeiten-Modus): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene als ausfüllbare und barrierefreie Formulare be- und erarbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Die Beschriftung von Formularelementen ist nicht immer programmatisch ermittelbar.
  • Videos: Sicher in meiner Region richtet sich an junge fahrzeugführende Personen. Mit der Teilnahme am Programm lernen sie unter anderem, ihre Blickführungsstrategien im Straßenverkehr auszubauen. Der Sehsinn spielt dabei also eine übergeordnete Rolle. Für die Personen, die den Sehtest (FeV §12 Absatz 2, Anlage 6) für die Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden haben, leistet das Angebot von Sicher in meiner Region leider keinen Mehrwert. Deshalb wird auf dieser Webseite von barrierefreien Videos mit Untertiteln abgesehen. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Die farbliche Gestaltung von Grafiken und Bedienelementen entspricht teilweise nicht den Anforderungen für Kontrastverhältnisse.
  • Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken sind nicht durchgehend gesetzt. Die Alternativtexte auf dieser Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Nutzbarkeit ohne Maus ist bisher nur teilweise möglich.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zum Feedback-Mechanismus sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Feedback zur Barrierefreiheit

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.sicher-in-meiner-region.de zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Jägerstr. 67-69
10117 Berlin
Telefon: 030 2266771 0
Telefax: 020 2266771 29
E-Mail: sicher-in-meiner-region@dvr.de

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie erreichen diese unter Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)